asbestEX® hört von Kunden in Garching immer wieder: Was ist Asbest, wie erkenne ich Asbest, wo ist Asbest drin? Wer darf Asbest entsorgen? Worauf muss man in Garching bei der Asbestsanierung achten?

Immobilienkäufer und sogar Immobilienmakler stehen oft vor der großen Frage, wie Asbest zu entsorgen ist bzw. wo Asbest enthalten ist. Wer darf Asbest in Garching entsorgen? asbestEX® versucht hier einfach, klar und verständlich eine erste Orientierung aufzuzeigen.

Was ist Asbest?

Bei Asbest handelt es sich um eine Gruppe aus natürlich vorkommenden, faserartigen Mineralstoffen, die hitze- und feuerbeständig sind. Somit ein toller Baustoff.

Insbesondere in den 1960er und 1970er Jahren wurde Asbest zur Verbesserung des Brandschutzes in diverse Bauteile wie in Asbestzementplatten (Fassadenverkleidungen), Flex-Platten oder in Vinyl-Asbest-Platten (Bodenbeläge) verbaut. Später stellte sich heraus, dass Asbestfasern krebserregend sind. Seit 1993 ist Asbest in Bauteilen verboten.

Müssen asbesthaltige Materialien entfernt werden?

Nein, nicht zwangsläufig! Festgebundene Materialien sind ungefährlich, solange sie nicht bearbeitet werden. Also kein Bohren oder Schleifen, denn hier werden die Fasern frei. Auch dürfen keine Anstriche auf Asbestplatten aufgetragen werden. Asbest darf nicht überbaut werden.

Intakte Bodenbeläge müssen auch nicht entfernt werden, es dürfen hier sogar Teppiche aufgelegt – nicht verklebt – werden.

Was spricht für eine Asbestsanierung?

Ein asbestfreies Objekt und asbestfreier Wohnraum haben sicher immer einen Mehrwert – sei es an tatsächlichem Wert oder an einem Wohlfühlfaktor.

Asbest altert natürlich trotz seiner Robustheit, gerade Bodenplatten brechen, Fasern werden frei. Eternitdächer verwittern, werden brüchig, platzen ab.

Bestehende Asbestmaterialien im und um das Haus dürfen nicht problemlos repariert werden.

Die Anforderungen im Umweltschutz und Sicherheit werden immer höher, möglicherweise wird aus aktuellem Bestandsschutz irgendwann Pflicht, das Asbest zu entsorgen.

Die Kosten für Entsorgung von Asbest werden mit Sicherheit steigen.

Asbestfreie Immobilien erzielen einen höheren Verkaufspreis.

Wie erkenne ich Asbest?

Asbestzementplatten sind meist Verkleidungen an Fassaden oder werden als Dach benutzt.

„Entsorgte“ Platten werden oft als Abdeckmaterial für Holz oder Gartenhütten genutzt.

Wellenform oder plane Platten. Farbe: grau; Material: spröde, leicht brüchig. Es ist das Material, das man von der Minigolf-Anlage als Spielfläche kennt!

Asbestplatten an der Fassade

Im Garten und Balkon: Blumenkübel, Pflanzkübel, Standaschenbecher (Form einer Sanduhr).

Floor-Flex-Platten und der zugehörige Kleber. Standardausstattung in Wohnungen und Reihenhäusern, Wohnblocks, Hochhäusern und Häusern der 60er, 70er bis in die 80er Jahre.

Quadratische Platten, grau-blau-schwarze Marmoroptik. Platten oft über die Jahre lose. Brüchig an Trittstellen.

Wenn ein Teppich darüber war, dieser aber entfernt wird: Platten heben sich mit an und bleiben am Teppich haften.

Asbesthaltige Floor-Flex-Platten

Cushion-Vinyl-Boden: weicher, PVC-ähnlicher Bodenbelag, meistens in Fliesenoptik, Fugen imitiert (siehe Foto).

Ursprünglich Rollenware. Typische 70er-Jahre-Farben. Küche oder Bad.

Dämmung an Heizrohren: sieht aus wie ein Gipsarm, warmwasserführende Rohre eingebunden, um Wärmeverlust zu vermeiden. Merkmal: Gipsverband, ähnlich Gipsarm.

Dämmung über und hinter Heizkörpern: sieht aus wie graue Pappe. Wurde verwendet, um Wärme zur Außenwand abzuhalten. Als Hitzeschutz zu Holzteilen oder anderen empfindlichen Bauteilen. Schwachgebundener Asbest.

Cushion-Vinyl-Boden

Cushion-Vinyl-Boden: weicher, PVC-ähnlicher Bodenbelag, meistens in Fliesenoptik, Fugen imitiert.

Cushion-Vinyl-Boden

Ursprünglich Rollenware. Typische 70er-Jahre-Farben. Küche oder Bad.

Dämmung an Heizrohren: sieht aus wie ein Gipsarm, warmwasserführende Rohre eingebunden, um Wärmeverlust zu vermeiden. Merkmal: Gipsverband, ähnlich Gipsarm.

Dämmung über und hinter Heizkörpern: sieht aus wie graue Pappe. Wurde verwendet, um Wärme zur Außenwand abzuhalten. Als Hitzeschutz zu Holzteilen oder anderen empfindlichen Bauteilen. Schwachgebundener Asbest.

Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten, hier kommt es auf das Baujahr an.

Allerdings müssen Nachtspeicheröfen immer besonders entsorgt werden, denn auch die wärmespeichernden Steine im Ofen sind mit Schwermetallen belastet. asbestEX® entsorgt sicher und zuverlässig Nachtspeicheröfen in Garching.

Wer darf Asbest entsorgen?

Sie als Privatperson dürfen Asbest entsorgen. asbestEX® rät allerdings von Asbestentsorgung, was umfangreicher als die bekannten Blumenkästen ist, ab.

Asbestentsorgung bedarf größter Sorgfalt und Umsicht. Sie als Privatperson haben nicht die Erfahrung, Asbestzementplatten zu demontieren und diese dabei nicht zu brechen, denn gerade hier werden Fasern frei.

Ganz zu schweigen von Schleifarbeiten, welche zugelassene Maschinen erfordern, die in den mittleren fünfstelligen Bereich gehen. Solche „Schleifmaschinen“ gibt es auch nicht bei Verleihstationen in den Baumärkten. Setzen Sie nicht Ihre Gesundheit aufs Spiel.

Unter Strafe gestellt ist, wenn Sie als Privatperson eine Firma beauftragen, welche nicht zur Asbestentsorgung zertifiziert ist. Sowohl Sie als auch der Auftragnehmer machen sich strafbar.

Fachfirmen müssen über die Sachkunde nach 519 TRGS verfügen, damit Asbest entsorgt werden darf.

Lassen Sie sich bitte auch immer die Entsorgungsnachweise zeigen, auch bei den Fachfirmen wurde nicht immer alles ordnungsgemäß entsorgt.

TÜV-Zeugnis: Sachkunde für den Umgang mit Asbest

Was kostet eine Asbestentsorgung in Garching?

Hier spielen viele Faktoren in die Preisgestaltung ein, so dass ein Pauschalpreis ohne weitergehende Informationen nicht benannt werden kann. Sicher kann man in einem Telefongespräch vorab eine Kostenschätzung abgeben, unter Kenntnis von Ort, Lage, Größe, Höhe, Menge, Zugang, Zufahrt und weiterer Begebenheiten, welche sich im Telefonat ergeben.

asbestEX® wird aber in jedem Fall bei einem Termin vor Ort einen Festpreis benennen.

asbestEX® berät Sie gerne und ausführlich.

Kann man den schwarzen Kleber nicht einfach versiegeln oder darauf fliesen?

Nein. Seit 2012 ist das Versiegeln des schwarzen Klebers verboten. Grund wird hier vermutlich sein, dass so Asbest „verschleiert“ wird und irgendwann mal ein Arbeiter in Unkenntnis schleift oder bohrt und dann Asbestfasern freisetzt.

Schwarzer Kleber muss abgetragen werden. asbestEX® bietet hier das flexible und unkompliziert einsetzbare Schleifverfahren nach BT17 an. Kostengünstig und ohne weiteren Aufwand anzuwenden.

Aus unserer Sicht wäre es ohnehin technisch nicht ratsam, denn der schlecht haftende schwarze Kleber löst sich leicht vom Untergrund, somit würde der (neue) Aufbau in Form von Fliesen mittelfristig auch wieder locker werden.

Wie lange dauert eine Asbestsanierung und wie lange ist die Vorlaufzeit?

asbestEX® kann immer kurzfristig und schnell eine Asbestsanierung durchführen. Schließlich hängen weitere Renovierungsarbeiten oft von der asbestfreien Immobilie ab. Das zertifizierte Schleifverfahren (BT 17) ist ohne großen Aufwand einsetzbar. Drei-Kammern-Schleusen und Absaugung von außen ist nicht nötig. Das spart Zeit und Geld.

Asbestzementplatten können jederzeit kurzfristig abgebaut und abgeholt werden.

Was ist der Sachkundenachweis?

Der Sachkundenachweis nach 519 TRGS berechtigt Firmen den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Materialien. Der Sachkundenachweis wird von diversen Instituten (z. B. TÜV) abgenommen und ist alle sechs Jahre zu wiederholen.

Nur wer den Sachkundenachweis TRGS 519 hat, darf Arbeiten mit Asbest durchführen. Sie als Auftraggeber haben darauf zu achten, dass eine gültige Sachkunde vorliegt. Sonst machen Sie sich als Auftraggeber als auch der Auftragnehmer strafbar!

Wir erstellen Ihnen gerne ein kostenloses unverbindliches Angebot!

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen?

Benötigen Sie Informationen über eine mögliche Asbestsanierung bzw. -entsorgung?

Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, entweder über Telefon, unser Kontakformular oder per E-Mail.

Kontakt Südbayern:

asbestEX®
Stephan Petschner
Schellingstraße 109a
80798 München

Telefon: 0911 2448445
E-Mail: sueba@asbestex.de